Welche Spitex-Leistungen zahlen die Krankenkassen aus der Grundversicherung?
Die Krankenkassen übernehmen ärztlich verordnete Pflegeleistungen, die in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KVL) als Pflichtleistungen definiert sind.
Sie teilen sich in folgenden Leistungsgruppen auf:
Haushilfe und andere Spitex-Leistungen
Haushilfe und andere Spitex-Leistungen sind keine Pflichtleistungen der Grundversicherung. Ihre Rückerstattung erfolgt nur über eine allfällige Zusatzversicherung, häufig unter der Auflage einer ärztlichen Verordnung. Die Höhe dieser Tarife ist kantonal nicht vorgeschrieben. Die Spitex-Organisationen sind in der Preisgestaltung frei, soweit sie nicht an Tarifvorgaben der Einwohnergemeinden im Zusammenhang mit Defizitbeiträgen gebunden sind.